Die Direktwahl der Landrätin/des Landrats für den Landkreis findet am Sonntag, 8. September 2019 statt. Es stehen fünf Kandidaten zur Wahl.

Die Amtszeit der Landrätin/des Landrates für den Landkreis beträgt sechs Jahre.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Das bedeutet, jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Sollte dies nötig sein, ist eine Stichwahl für Sonntag, den 22. September, geplant.

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Beginn:
8. September 2019